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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren, ab 1. September  möglich.

Bayern startet Modellprojekt.

Statt wie bisher mit 17 ½ Jahren kannst du jetzt schon mit 16 ½ Jahren deine Führerscheinausbildung (Kl. B) beginnen.

Nach bestandener Prüfung erhältst du, sobald du 17 Jahre alt bist, eine befristete Prüfungsbescheinigung und kannst dann mit Begleitperson selber fahren.

Mit dem 18. Geburtstag erhältst du den regulären Führerschein.

Anforderungen an die Begleitperson (dies können mehrere Personen sein z.B. Eltern, Großeltern, Onkel oder Tante.) sind:

-         Die Namen müssen bei der Antragstellung angegeben werden

-         sie müssen 30 Jahre alt sein und seit 5 Jahren den Führerschein besitzen

-         sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte in der Verkehrsünder-Kartei haben

-         wie der Fahrer, darf auch die Begleitperson nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen

-         ein Vorbereitungskurs für die Begleitperson wird empfohlen

Bei Interesse oder wenn du noch Fragen hast, komm doch einfach Montags oder Donnerstags in Ichenhausen vorbei oder ruf mich an. 

Tel. 0170/ 40 59 353 

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Wolf's Fahrschule - Heinrich Sinz Str. 3 - Ichenhausen - Tel.: 08223/ 966 888 - Mobile: 0170/40 59 353
E-mail: Wolf's Fahrschule